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Qualifizierter Mietspiegel für Erlangen

Der neue Mietspiegel 2025-2027 ist ab dem 1. Oktober 2025 gültig 

Der Mietspiegel bietet Ihnen eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen und Einfamilienhäuser in Erlangen. 

Die Informationen erleichtern Mietvertragsparteien Entscheidungen in Mietpreisangelegenheiten und sollen Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Damit trägt er zur versachlichten Auseinandersetzung über Mietpreise bei. Mit dem Mietspiegel können Sie ortsüblichen Vergleichsmiete ermitteln. Er dient nicht zur Preisfestsetzung. Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter. „Betriebs- oder Nebenkosten” sind nicht enthalten. Die Basis-Nettomiete berechnet sich in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Der Einfluss von Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen und Einfamilienhäuser wird bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit prozentualen Zu- und Abschlägen berücksichtigt.

Weitere Informationen unter www.erlangen.de/mietspiegel

Erlanger Mietspiegel 2025–2027 

Qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB

Erlanger Mietspiegel 2025–2027

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